Klarheit bei Straßenausbaubeiträgen sind eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Soest. Der heimische Landtagsabgeordnete Heinrich Frieling begrüßt Einigung von CDU und FDP im Landtag. Bereits zum 1. Januar 2020 hatte die schwarz-gelbe Landesregierung das 51 Jahre lang unveränderte Kommunalabgabengesetz (KAG) durch ein landeseigenes Förderprogramm bürgerfreundlicher ausgestaltet.
Neben Informationspflichten der Städte und Gemeinden, haben Härtefallregelungen, voraussetzungslose Ratenzahlungen, insbesondere aber die hälftige Übernahme der fälligen Straßenausbaubeiträge durch das Förderprogramm bereits zu einer erheblichen Entlastung der Anlieger geführt. Entgegen den, insbesondere von der SPD geäußerten Erwartungen, waren die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel mehr als ausreichend. Mit einem Mittelabfluss von 11 Mio. Euro nach 1 1/2 Jahren Laufzeit hat sich jetzt ein weiterer Spielraum ergeben.„Zur Zeit wird viel und zu Recht über zusätzliche finanzielle Belastungen der Bürgerinnen und Bürger diskutiert“, so der heimische Landtagsabgeordnete Heinrich Frieling, der im Weiteren erläutert: „Wir wollen daher vorhandene Möglichkeiten auch für Entlastungen nutzen. CDU- und FDP-Fraktion haben mit der Kommunalministerin Ina Scharrenbach und dem Finanzminister Lutz Lienenkämper eine Lösung gefunden, die durch Änderung des Förderprogramms bei den Straßenausbaubeiträgen unmittelbare Wirkung zeigen wird. So wird in der kommenden Plenarsitzung ein gemeinsamer Antrag eingebracht und beschlossen, der vorsieht die Beitragszahlungen, auch für bereits bewilligte Anträge, vollständig zu übernehmen und so zu einer 100 Prozent Entlastung der Anlieger zu kommen.“ Einzige Voraussetzung für die zukünftige Förderung ist, wie auch bereits bisher, ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept.
Darüber hinaus soll, auch für Anlieger in Kommunen, die noch nicht über ein solches Konzept verfügen, so schnell wie möglich, spätestens bis zum 30. Juni, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeitet werden, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig entfallen kann.